FAQs
Behandlung
Eine Vorsorge-Untersuchung ist allgemein 2x pro Jahr vorgesehen. Dies allerdings ist vom Allgemeinzustand ihrer Mundgesundheit abhängig und sollte daher individuell festgelegt werden.
Sollten bei Ihnen Beschwerden im Mundbereich auftreten, raten wir Ihnen unverzüglich unsere Praxis aufzusuchen, um so den maximalen Behandlungserfolg garantieren zu können.
Generell ist es während einer Schwangerschaft wahrscheinlicher an Parodontose zu erkranken, was unter Umständen zu einer Frühgeburt führen kann. Um dem vorzubeugen raten wir Ihnen daher, während dieser Zeit regelmäßig unsere Praxis zur Prophylaxe und Zahnreinigung zu besuchen.
Eine zahnärztliche Behandlung während der Schwangerschaft ist prinzipiell möglich. Natürlich verwenden wir dabei ausschließlich Materialien, welche keine Auswirkungen auf ihre Schwangerschaft oder Ihren Nachwuchs haben und nehmen Rücksicht auf Ihre Bedürfnisse als werdende Mutter.
Ungefähr 25% der Bevölkerung leidet unter Mundgeruch. Die chemischen Verbindungen, welche man heute in der Regel dafür verantwortlich macht, sind flüchtige Schwefelverbindungen aber auch andere Substanzen, wie z.B. Alkohol.
Mundgeruch hat eine Reihe unterschiedlichster Ursachen, die man in lokale (d.h. auf den Mund-Rachenraum bezogene) und systemische (d.h. durch Allgemeinerkrankungen hervorgerufen) unterteilen kann. Lokale Ursachen können zunächst Nahrungsreste oder zu geringe Speichelproduktion während der Nacht sein, die sich am Morgen als Mundgeruch manifestieren. In den meisten Fällen ist Mundgeruch jedoch das Ergebnis bakterieller Tätigkeit in den Belägen. Somit ist unzureichende Zahnpflege an erster Stelle als Ursache zu nennen. Auch einige Zahnfleischerkrankungen, insbesondere die nekrotisierenden Formen, sowie andere Infektionen der Mundhöhle können zu Mundgeruch führen.
Außerdem führen spezielle Speisen, wie z.B. Knoblauch, Zwiebel und Zibetfrüchte, aber auch Tabak und Alkohol zu Mundgeruch. Eine weitere Ursache sind die Erkrankungen des Nasen-Rachenraumes, wie z.B. die Sinusitis, Tonsillitis, Pharyngitis, Rhinitis, aber auch schwerere Erkrankungen, wie z.B. das bronchiogene Karzinom.
Falls allgemeinmedizinische Ursachen ausgeschlossen werden können, sollte zunächst auf gute Mundhygiene Wert gelegt werden. Unterstützend dazu kann mit entsprechenden Mundwässern gespült werden (z.B. mit Chlorhexidin-Lösungen). Hilfreich kann auch das Bürsten der Zungenoberfläche sein, um hier den Bakterienbesatz und die Beläge zu reduzieren.
Praxisorganisation
Generell können Sie zu den Sprechzeiten ohne vorherige Anmeldung vorbeikommen. Um unseren Patienten längere Wartezeiten zu ersparen arbeiten wir jedoch fast ausschließlich mit Terminen. Daher empfiehlt es sich zum Beispiel auch für Schmerzbehandlungen kurz anzurufen. Dann können wir Sie bestmöglich über Wartezeiten informieren.
Sie erreichen uns unter folgender Nummer: +49 9421 88 0 88
Nein müssen Sie natürlich nicht. Wir behanden selbstverständlich Patienten aller Kassen.
Abrechnung und Kosten
Ob eine Zusatzversicherung tatsächlich sinnvoll ist, ist individuell verschieden. Aber wir beraten Sie gerne persönlich. Jedoch kann sich bei folgenden Szenarien solch eine Versicherung anbieten:
- Häufige Behandlung im Bereich der Zahnerhaltung (hochwertige Füllungen und hochwertige Wurzelbehandlungen)
- Erkrankung an Parodontose (Zahnverlust kann folgen)
- Viele Zähne sind bereits stark gefüllt
- Starkes Knirschen (Bruxismus)
Weitere Informationen zur Zusatzversicherung finden sie hier.
Es müssen keine privaten Kosten bei einer Zahnbehandlung anfallen. Jedoch gibt es eine Vielzahl an Therapiemöglichkeiten, welche bei Qualität, Ästhetik und Komfort die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei weitem übertreffen. Wir beraten jeden Patienten individuell inwieweit eine optimale Versorgung der Zähne sinnvoll ist und zeigen die Unterschiede zu kostenfreien Lösungen auf. Entscheidet sich der Patient für eine hochwertige Versorgung der Zähne werden die Kosten vor jeder Behandlung nochmal genau besprochen.
Die Kosten einer Vollnarkose während der Behandlung werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Für Sonderfälle werden die Kosten nach Überprüfung übernommen. Darunter fallen zum Beispiel:
- Behandlungen für geistige oder körperlich kompromittierte Personen
- extreme Angstpatienten
- umfangreiche und komplizierte Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen.
Für gesetzlich Versicherte Personen gibt es das sogenannte Bonusheft. Dabei spart ein ausgefülltes Bonusheft bei Zahnersatz bares Geld, da die Krankenkassen Ihnen einen teilweise beträchtlich größeren Anteil an der Versorgung bezahlen.
Dafür müssen Sie jedes Jahr mindestens 1 mal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung kommen.
Unser Recall-System erinnert Sie an Vorsorgeuntersuchungen und PZR-Termine. So können Sie sicher sein, dass Ihr Anspruch auf den Bonus bewahrt bleibt.